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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2020 - L 7 AL 42/19   

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https://dejure.org/2020,77564
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2020 - L 7 AL 42/19 (https://dejure.org/2020,77564)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.06.2020 - L 7 AL 42/19 (https://dejure.org/2020,77564)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - L 7 AL 42/19 (https://dejure.org/2020,77564)
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  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2020 - L 7 AL 42/19
    Sofern im Insolvenzgeldzeitraum vergütungspflichtige Mehrarbeit geleistet worden ist, gehören diese Ansprüche zum insolvenzgeldfähigen Arbeitsentgelt nach § 156 SGB III. Daran kann die im Arbeitsvertrag getroffene Abrede nichts ändern, dass mit der monatlichen Vergütung auch sämtliche Überstunden abgegolten sind, weil diese Klausel wegen Intransparenz unwirksam ist (BAG, Urteil vom 1. September 2010 - 5 AZR 517/09).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 21/12 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelt auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2020 - L 7 AL 42/19
    Entscheidend ist aber immer, dass der Anspruch auf Arbeitsentgelt oder auf ähnliche Leistungen auch im Insolvenzgeldzeitraum erarbeitet sein muss (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 21/12 R = SozR 4-4300 § 185 Nr. 2).
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2020 - L 7 AL 42/19
    Bereits das LAG Niedersachsen hatte dieses Vorbringen mit dem Hinweis verworfen, dass nach Rechtsprechung des BAG ein vom Kläger behauptetes Abstandgebot nicht existiere (BAG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 5 AZR 637/09 -, Juris Rdn. 26).
  • BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 22/73

    Außertarifliche Angestellten - Einblicksrecht - Betriebsrat - Bruttogehaltsliste

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2020 - L 7 AL 42/19
    Der Kläger verkennt insbesondere, dass ausschließlich die Tarifvertragsparteien jeweils für ihre Mitglieder bestimmen können, wer für den Fall einer Tarifgebundenheit außerhalb des persönlichen Geltungsbereichs des einschlägigen Tarifvertrages steht (BAG, Urteil vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 22/73).
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